AGB

 

§ 1 Vertragsgegenstand1.1   Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot der CeDAT UG bezeichneten Leistungen durch CeDAT UG in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist.

1.2 Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt CeDAT UG die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.
§ 2 Ausführung

2.1 CeDAT UG erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren.
2.2 CeDAT UG darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. CeDAT UG steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, CeDAT UG neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 4 Vertraulichkeit

4.1 Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag CeDAT UG zur Verfügung stellt, wird CeDAT UG vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet.
§ 5 Vergütung, Rechnungsstellung

5.1 Die im Vertrag festgelegten Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche.
5.2 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
5.3 Das Zahlungziel beträgt 7 Tage.

§ 6 Verzug

6.1 Kommt der Kunde um mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist CeDAT UG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im übrigen gelten die Regelungen des § 10 dieses Vertrags.
Gerät CeDAT UG mit der Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung von CeDAT UG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 7 Abnahme

7.1 Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber der CeDAT UG innerhalb einer Frist von einer Woche nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt.
§ 8 Gewährleistung

8.1 Der Kunde muss einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis des Mangels, schriftlich der CeDAT UG anzeigen.

§ 9 Haftung

9.1 CeDAT UG haftet über die Regelungen des § 9 hinaus nur für Schäden, die durch CeDAT UG, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
9.2 Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
9.3 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
9.4 Die Ansprüche gegen CeDAT UG verjähren nach sechs Monaten.
9.5 Eine Haftung von CeDAT UG für Mängel an Drittprodukten wird ausgeschlossen.
9.6 Eine Haftung von CeDAT UG für Schäden die durch Dritte zu verantworten sind, wird ausgeschlossen.
§ 10 Vertragsdauer, Kündigung

10.1 Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Er gilt für die in diesem Vertrag festgelegte Laufzeit.
10.2 Der Kunde und CeDAT UGkönnen den Vertrag vor der Einbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
10.3 Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat CeDAT UG Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
10.4 Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält CeDAT UG über die unter Ziffer 10.3 erwähnten Vergütungen hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 33 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche CeDAT UG bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schriftform

11.1 Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegen¬stands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen verlieren mit dem Wirk¬samwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
11.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per eingeschriebenem Brief zuzu¬stellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen.
§ 12 Rechteübertragung

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CeDAT UG auf Dritte zu übertragen.
§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Quedlinburg als Gerichtsstand vereinbart.
§ 14 Schlußbestimmung

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.

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